
Warenkreditversicherung – wenn offene Rechnungen nicht bezahlt werden
Ein Forderungsausfall trifft direkt Ihre Liquidität – und kostet Umsatz.
Beispiel aus der Praxis:
Ein unbezahlter Betrag von
25.000 € bei einem Jahresumsatz von
1.000.000 € und einer Gewinnmarge von
7 % bedeutet:
👉 Sie müssen über 357.000 € zusätzlichen Umsatz generieren, nur um den Verlust auszugleichen.
Oft unterschätzt: bestrittene Forderungen
In vielen dieser Fälle zahlen Kunden nicht aufgrund der bestreiten Leistung.
Die Folge: langwierige Auseinandersetzungen, keine schnelle Entschädigung, Liquiditätsdruck.
Die Versicherer, mit denen ich zusammenarbeite, bieten dafür unterschiedliche Modelle, wie mit bestrittenen Forderungen umgegangen wird:
Modell 1 – mit Rechtsschutzkomponente
- Beitragsberechnung auf Netto- oder Bruttoumsatz
- Umsätze mit Barzahlung oder öffentlicher Hand bleiben unberücksichtigt
- Rechtsschutzversicherung enthalten für den Streitfall
- Auszahlung erfolgt nach Feststellung einer unbestrittenen Forderung
Modell 2 – mit technischer Klärung durch Gutachter
- Beitragsberechnung auf Nettoumsatz (ohne Barumsätze und öffentliche Hand)
- Bei bestrittenen Forderungen wird ein Bausachverständiger eingeschaltet
- Bestätigt der Gutachter die vertragsgemäße Ausführung, erhalten Sie:
➤ Vorabentschädigung in Höhe von 70 % der versicherten Forderung
(abzüglich Selbstbeteiligung, Sie zahlen die Gutachterkosten) - Die endgültige Abwicklung erfolgt nach juristischer Feststellung der Forderung
Ihre Vorteile mit der passenden Warenkreditversicherung:
✔ Schutz vor unerwarteten Forderungsausfällen
✔ Entlastung der Liquidität – auch im Streitfall
✔ Planbare Sicherheit für laufende Aufträge
✔ Ein fester Ansprechpartner, der für Sie vergleicht und betreut
📞
Sie möchten wissen, welches Modell zu Ihrem Unternehmen passt?
Rufen Sie mich an:
03681 – 708660
Oder buchen Sie direkt ein Beratungsgespräch: