Warenkreditversicherung – wenn offene Rechnungen nicht bezahlt werden


Ein Forderungsausfall trifft direkt Ihre Liquidität – und kostet Umsatz.

Beispiel aus der Praxis:
Ein unbezahlter Betrag von 
25.000 €  bei einem Jahresumsatz von  1.000.000 €  und einer Gewinnmarge von  7 %  bedeutet:

👉 Sie müssen  über 357.000 € zusätzlichen Umsatz generieren, nur um den Verlust auszugleichen.




Oft unterschätzt: bestrittene Forderungen


In vielen dieser Fälle zahlen Kunden nicht  aufgrund der  bestreiten Leistung.
Die Folge: langwierige Auseinandersetzungen, keine schnelle Entschädigung, Liquiditätsdruck.

Die Versicherer, mit denen ich zusammenarbeite, bieten dafür  unterschiedliche Modelle, wie mit bestrittenen Forderungen umgegangen wird:






Modell 1 – mit Rechtsschutzkomponente


  • Beitragsberechnung auf Netto- oder Bruttoumsatz
  • Umsätze mit Barzahlung oder öffentlicher Hand bleiben unberücksichtigt
  • Rechtsschutzversicherung enthalten  für den Streitfall
  • Auszahlung erfolgt  nach Feststellung einer unbestrittenen Forderung




Modell 2 – mit technischer Klärung durch Gutachter


  • Beitragsberechnung auf Nettoumsatz (ohne Barumsätze und öffentliche Hand)
  • Bei bestrittenen Forderungen wird ein  Bausachverständiger  eingeschaltet
  • Bestätigt der Gutachter die vertragsgemäße Ausführung, erhalten Sie:
     
    ➤ Vorabentschädigung in Höhe von 70 %  der versicherten Forderung 
    (abzüglich Selbstbeteiligung, Sie zahlen die Gutachterkosten)
  • Die endgültige Abwicklung erfolgt nach juristischer Feststellung der Forderung 






Ihre Vorteile mit der passenden Warenkreditversicherung:


✔ Schutz vor unerwarteten Forderungsausfällen
✔ Entlastung der Liquidität – auch im Streitfall
✔ Planbare Sicherheit für laufende Aufträge
✔ Ein fester Ansprechpartner, der für Sie vergleicht und betreut

📞  Sie möchten wissen, welches Modell zu Ihrem Unternehmen passt?
Rufen Sie mich an: 
03681 – 708660
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